Markt Oberscheinfeld
Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB “Herpersdorf 2023“ im Ortsteil Herpersdorf
Titelblatt_Begründung EES_Herpersdorf_E_31 05 2023.pdf
7_Oberscheinfeld EES Herpersdorf 2023_E_31 05 2023.pdf
Begründung EES_Herpersdorf O-scheinfeld_E_31 05 2023_Abgabe.pdf
Einbeziehungssazung_Herpersdorf.pdf
Bauleitplanung
Planzeichnung Ortsabrundung am Mühlbach
Begründung: Ortsabrundung am Mühlbach
Textteil zur Ergänzungssazung "Ortsabrundung am Mühlbach" in Stierhöfstetten
Alle Satzungen als | ||
§§ | Haushaltssatzung 2023 | |
Festsetzung der Grundsteuer 2021 (10.6.2021) | ||
Verordnung über das freie Umherlaufen von grossen Hunden und Kampfhunden (01.02.2020) | ||
Das Verbrennen von Gartenabfällen innerorts ist nicht mehr zulässig! Die Abfälle müssen in die Grünabfallcontainer oder bei größeren Mengen, zu den Kompostplätzen gebracht werden. Außerorts kann verbrannt werden, wenn die Abfälle nicht durch Verrottung oder Einarbeitung beseitigt werden können. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Zwei Aufsichtspersonen müssen als solche zu erkennen und am Verbrennungstag anwesend sein.
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Bestattungssatzung | ||
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung 2022
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Friedhofsatzung 2024 |